Kommunale Vertretungen können trotz Corona-Lockdown zu wichtigen Entscheidungen tagen
Schwerin. Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien können trotz Corona-Lockdown als Präsenzveranstaltung stattfinden, wenn zwingend unaufschiebbare Beschlüsse gefasst werden müssen. Zu beachten sind selbstverständlich die Hygieneregelungen und das Abstandsgebot (siehe hierzu Anlage 36 zu § 7der aktuellen Corona-Landesverordnung unter https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf.
Innenminister Torsten Renz: „Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können nach der geltenden Rechtslage Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter den genannten Voraussetzungen stattfinden. So können wir die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane auch während des jetzigen Höhepunkts der Pandemie aufrechterhalten.“
Quelle. Ministerium für Inneres und Europa/Foto: Zacharie Scheurer
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