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Verstanden

Fernsehen aus der Uckermark und Mecklenburg-Vorpommern

M-V hat bereits 10 000 zusätzliche Hortplätze geschaffen

Datum: 08.03.2023
Rubrik: Politik

Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern treibt den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter voran. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen dafür weitere Finanzmittel bereit. Das Kabinett hat heute die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung gebilligt. Zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern und Kommunen insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.  

„Ganztagsangebote sind wichtig für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Landesregierung setzt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 schrittweise um. Hort und Schule sollen enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken. In den vergangenen Jahren haben die Landkreise und kreisfreien Städte große Anstrengungen unternommen und mit Hilfe von Landes- und Bundesmitteln mehr als 10 000 zusätzliche Hortplätze geschaffen. Das ist ein Anstieg um mehr als 20 Prozent“, so Oldenburg.  

Gefördert werden Investitionen für den Neubau, den Umbau oder die Erweiterung einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Darunter fallen auch energiesparende Sanierungen. Förderfähig sind Vorhaben, die bis 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden. Für den Ganztagsausbau stehen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 78 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund stellt 54,5 Millionen Euro bereit. Das Land und die öffentlichen und freien Träger stellen jeweils 11,7 Millionen Euro bereit.  

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Foto: Archiv

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