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Brandenburg-Paket: Zusätzliche Unterstützung für Kommunen bei Unterbringung Geflüchteter

Datum: 10.03.2023
Rubrik: Politik

Potsdam. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter in diesem Jahr zusätzlich mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“. Auf Antrag des Integrationsministeriums hat der Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen heute rund 57,4 Millionen Euro für 2023 bewilligt. Damit wird die Investitionspauschale für die Schaffung neuer Unterkünfte deutlich angehoben und mehr Geld für Integrationsangebote zur Verfügung gestellt. Zudem werden steigende Kosten für Energie und Sicherheitsdienste ausgeglichen. Diese ergänzenden Landeshilfen sollen im Rahmen der Erstattungsverfahren nach der Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung (LAufnGErstV) ausgezahlt werden.

Insgesamt stehen mit dem „Brandenburg-Paket“ für die Säule „Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten“ bis zu 150 Millionen Euro für die Jahre 2023/2024 zur Verfügung. Davon sind 98 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 14 000 neuen Plätzen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen vorgesehen.

Die vom Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen heute bewilligten überplanmäßigen Mittel in Höhe von exakt 57 351 139 Euro für das Jahr 2023 aus dem „Brandenburg-Paket“ sind für folgende vier Maßnahmen vorgesehen:

Investitionspauschale (49 Millionen Euro): Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat große Fluchtbewegungen ausgelöst. Seit Mitte des Jahres 2022 ist ebenfalls eine erhöhte Zuwanderung aus anderen Drittstaaten zu verzeichnen. Die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen stehen vor der Herausforderung, zusätzliche Unterkünfte für Geflüchtete zu schaffen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und Engpässe im Liefer- und Baugewerbe ist die Schaffung von neuen Plätzen mit deutlich erhöhten Kosten verbunden. Deshalb ist eine ergänzende Hilfe zu der bereits bestehenden Investitionspauschale nach § 9 LAufnGErstV von 2 300,81 Euro pro Platz für die erstmalige Bereitstellung von Unterbringungsplätzen in einer Einrichtung der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkunft, Wohnungsverbund oder Übergangswohnung) um weitere 7 000 Euro pro Platz vorgesehen. Damit sollen bis zu 7 000 neue Unterbringungsplätze in 2023 ermöglicht werden.
Migrationssozialarbeit für Geflüchtete aus der Ukraine (4 926 830 Euro): Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene und dem Rechtskreiswechsel von Geflüchteten aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die sozialen Grundsicherungssysteme ist die Migrationssozialarbeit für diese Personen nicht mehr vollständig abgesichert. Die Migrationssozialarbeit ist ein Kernstück der Brandenburger Integrationspolitik. Die Fachkräfte der Migrationssozialarbeit unterstützen vor Ort Geflüchtete individuell bei Fragen zu den Themen Wohnen und Mietverhältnisse, Gesundheit oder Arbeitsmarktintegration, und helfen ihnen damit, sich in der neuen Gesellschaft zurechtzufinden. Die Geflüchteten aus der Ukraine benötigen wie alle anderen Geflüchteten auch Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben in Brandenburg führen zu können. Den Kommunen werden daher aus dem „Brandenburg-Paket“ Mittel zur Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs an Migrationssozialarbeit zur Verfügung gestellt. Damit können bis zu 62 Vollzeitstellen zur Betreuung und Beratung von Geflüchteten aus der Ukraine geschaffen werden.
Energiekostenzuschuss (2 018 650 Euro): Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht hohe Energiepreise und Inflation. Mit 8,7 Prozent lag die Inflationsrate in Brandenburg im Januar 2023 deutlich über den Prognosen. Die jährliche Erstattungspauschale nach § 14 des Landesaufnahmegesetzes, die das Land an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Versorgung von Geflüchteten auszahlt, soll die Kosten unter anderem für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts abdecken. Die Deckelung des Strom- und Gaspreises durch den Bund führt zwar zu einer Abmilderung, aber nicht zu einer vollständigen Kompensation dieser Mehrbelastungen. Deshalb erhöht die Landesregierung die jährliche Erstattungspauschale pro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Person um 50 Euro.
Sicherheitspauschale (1 405 659 Euro): Die hohe Inflation führt auch zu Personalkostensteigerungen. Das betrifft auch das Sicherheitsgewerbe, für das zum 1. Oktober 2022 ein neuer Tarifvertrag in Kraft getreten ist. Soweit den Kommunen hierdurch zusätzliche Kosten zum Schutz von Unterkünften entstanden sind, sollen diese mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ durch eine entsprechend erhöhte Sicherheitspauschale erstattet werden. Grundlage für die Sicherheitspauschale ist § 8 LAufnGErstV.

Außerdem bereitet das Land eine zentrale Vergabe von Dolmetscherleistungen zur Kommunikation per Audio oder Video zwischen Geflüchteten und Behörden, Krankenhäusern, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen und anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen vor. Für dieses „Landesprogramm Dolmetschen“ stehen aus dem „Brandenburg-Paket“ in 2023 880 000 Euro und in 2024 bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel hat das Finanzministerium auf Antrag des Integrationsministeriums bereits bewilligt.

Damit sind alle fünf Maßnahmen der Säule „Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten“ in der konkreten Umsetzung.

Hintergrund

Die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden. Grundlage ist das Landesaufnahmegesetz.

Im vergangenen Jahr haben die Kommunen insgesamt 38 941 Geflüchtete aufgenommen, darunter viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Das vorläufige Aufnahmesoll 2023 beträgt insgesamt 25 753 Personen.

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leistet. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket“ nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburger Landtages diese Maßnahme jeweils bewilligen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Foto: Archiv

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